Beitragsordnung des Regenkinder e.V.

Die Beitragsordnung wurde am 16. Januar 2015 wie folgt von dem Vorstand beschlossen.

§ 1

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der- Beitrittserklärung.

§ 2 Höhe der Beiträge

BeitragsklasseMitgliederartBeitragshöhe im Monat
1Mitglieder ohne sportliche Aktivitäten3,50 €
2Selbstverteidigung5,00 €
3Volleyball5,00 €

Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit

§ 3. Ermäßigung

1. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
2. Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
3. Für Familienmitglieder wird der jeweilige Beitrag um 50% Rabattiert.

§ 4. Fälligkeit/Zahlungsweise

1. Der Mitgliedsbeitrag kann halbjährlich oder jährlich überwiesen werden.
2. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschrift- oder Dauerauftragsverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Es ist jeweils der Vor und Zuname des Mitgliedes anzugeben.
3. Alternativ zu Absatz 2 kann auch eine Barzahlung an ein Vorstandsmitglied erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.

§ 5

Im Mitgliedsbeitrag sind die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V., die Abführung an den Landessportbund, Stadtsportbund und die Büroaufwendungen enthalten.

§ 6

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichen Daten werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 7

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit den entsprechenden Nachweisen den Vorstandsmitgliedern vorzulegen, Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.

§ 8

1. Säumige Beitragszahler haben keinen Anspruch auf Wahlrecht bei Versammlungen. Nach zweimaliger Mahnung entscheidet der Vorstand über den Ausschluss aus dem Verein.
2. Der Vorstand behält sich vor, mit den säumigen Beitragszahlern individuelle Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Sollten diese nicht eingehalten werden, wird ein Mahnverfahren eröffnet.

Die Beitragsordnung tritt ab dem 16.01.2015 in Kraft. Der Vorstand Potsdam, den 16.01.2015

Der Vorstand                     Potsdam, den 16.01.2015